Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB′s) der Fa. Joymondo Stand 07/2021
1. Allgemeines
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur mit einer schriftlichen Zustimmung.
Die vom Auftraggeber an den Auftragnehmer übermittelten Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen im Rahmen der Auftragsabwicklung/Auftragsdurchführung gespeichert und verarbeitet.
2. Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss, Vertragsdauer
Gegenstand des Vertrages ist die Verleihung/das Bereitstellen der Mietartikel zum Durchführen von Veranstaltungen.
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Ein Auftrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Fa. Joymondo zustande.
Die Dauer des Vertrages bzw. die Dauer der Durchführung wird individuell schriftlich vereinbart.
3. Leistung, Durchführung
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Mietartikel für eine vorab vereinbarte Anzahl von Leistungstagen zur Verfügung. Etwaige Zusatzleistungen, wie z.B. das Bereitstellen von Werbe- und Vertriebskanälen (Facebook, Instagram, Youtube etc.) durch den Auftragnehmer bzw. die Nutzung selbiger durch den Auftraggeber, sind freiwillige Leistungen des Auftragnehmers und nicht Bestandteil dieser Bedingungen.
Ein Leistungstag für Mietartikel ohne Betreuung umfasst bis zu 8h Durchführungszeit.
Ein Leistungstag für Mietartikel inkl. Betreuung umfasst bis zu 6h Durchführungszeit. inkl. 30 min. Pause für unseren Mitarbeiter/Bediener.
Durchführungszeiten über 6h/Tag werden nach Absprache und zu vorab schriftlich fixierten Bedingungen in Rechnung gestellt. Bei längeren Einsätzen verlängern sich die Pausenzeiten je Stunde um 7 min.
Bei mehrtägigen Events/Aktionen/Durchführungen verbleiben die Mietartikel während der Ruhezeit (außerhalb der Durchführungszeiten z.B. über Nacht), im Regelfall, am Veranstaltungsort (Vgl. §8 – 3.). Ein etwaiger Abbau der Mietartikel für Ruhezeiten/nicht Durchführungszeiten ist nicht im Mietpreis enthalten und wird gesondert in Rechnung gestellt.
4. Verkauf
Siehe gesonderten AGB auf der Shop Seite
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten netto-Preise zzgl. der am Tag der Durchführung gültigen Umsatzsteuer.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Veranstaltungsende unabhängig vom Rechnungsdatum auf unser Konto, Deutsche Bank, IBAN DE39250700240443964200 BIC / SWIFT-Code DEUTDEDBHAN zu überweisen. Ausnahmen von dieser Praxis sind schriftlich zu fixieren (Die letztendlichen Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte der Auftragsbestätigung).
Bei Privatpersonen hat der Auftraggeber 100% des Auftragswerts bis zu 7 Werktage vor Beginn der Durchführung auf unser Konto zu überweisen oder bei der Abholung in bar zu zahlen. Ausnahmen von dieser Praxis sind schriftlich zu fixieren (Die letztendlichen Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte der Auftragsbestätigung).
Im Falle des Zahlungsverzugs steht uns ein Anspruch auf Verzugszinsen zu.
Die Anfahrt zum Veranstaltungsort ist nicht im Mietpreis/Bereitstellungspreis enthalten. Sie wird separat berechnet und in Rechnung gestellt. Für die Lieferung berechnen wir eine Grundgebühr von 40,00 € zzgl. MwSt. / 47,60 € inkl. MwSt.
Bei Veranstaltungsorten ab 25 km Entfernung berechnen wir zusätzlich eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,40 – 1,00 € zzgl. MwSt./ 0,48 – 1,19 inkl. 19% MwSt. (Fahrzeugtyp abhängig) pro gefahrenen Kilometer je benötigtes Fahrzeug inkl. Fahrer/Betreuer.
Die An- und Abfahrtszeit für weitere Betreuer über die 25 km Grenze werden mit 0,20 € / 0,24 € inkl. Mwst. pro gefahrenen Kilometer und Person abgerechnet.
Falls keine Aufbaugehilfen vom Mieter gestellt werden können, berechnen wir für unsere Aushilfen 25,21 zzgl. MwSt / 30,00 €/Std. inkl. 19% MwSt. zzgl. An- und Abfahrtszeit.
Bei weiten Anfahrten oder langen Veranstaltungen benötigen wir eine Hotelübernachtung. Hierfür berechnen wir für EZ 71,43 € zzgl. 19% MwSt. / 85,00€ inkl. 19%. Gerne kann auch Übernachtungsmöglichkeit gestellt werden.
Nach Möglichkeit sollte unser Personal verpflegt werden. Sollte eine Verpflegung bei Mehrtägigen Veranstaltungen oder Veranstaltungen mit Hotelübernachtung nicht möglich sein, werden 20,00 € zzgl. 19% MwSt. / 23,20 € an Verpflegungspauschale pro Mitarbeiter und Tag berechnet.
Ab dem 2. Miettag gewähren wir Rabatt.
6. Pflichten des Auftraggebers
Eventuelle Gebühren für Aufstellgenehmigungen, GEMA oder sonstige mit der Anmietung in Verbindung stehende Zusatzleistungen Dritter, trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber stellt den Aktionsplatz kostenlos zur Verfügung, sorgt für den freien Zugang und erfüllt weitere nötige Betriebsvoraussetzungen wie z.B. Wasseranschluss, Stromzugang auch in der Auf- und Abbauzeit.
Bei der Anlieferung muss gewährleistet sein, dass unsere Fahrzeuge (PKW, Transporter 3,5 t bzw. LKW 7,5 t) den (Aufbauplatz) ohne Probleme direkt anfahren und direkt nach Veranstaltungsende auch wieder verlassen können.
Sollte das direkte auffahren nicht möglich sein so muss es ausdrücklich mitgeteilt werden. Der Auftraggeber muss in diesem Fall für einen mit Hubwagen oder Sackkare befahrbaren, ebenerdigen Zugang zum Aufbauplatz sorgen. Liegt der Veranstaltungsort in einem Gebäude, ist vom Auftraggeber sicherzustellen, dass ein ausreichend großer Gebäudezugang zur Verfügung steht.
Der Auftraggeber nennt dem Auftragnehmer ein Ansprechpartner vor Ort (inkl. telefonischer Erreichbarkeit)
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer kostenfreie Parkflächen bereit.
Im Fall einer mehrtägigen Anmietung, bei welchen die Mietartikel am Veranstaltungsort verbleibt, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass außerhalb der Veranstaltungszeiten keine unbefugten Dritten Zugang zur Mietsachen haben.
Das Gesamtkonzept „Kinderland“ ist geistiges Eigentum der Firma Artur Kepa – Joymondo Events und Attraktionsverleih. Eine Weiterleitung und Verwendung an/durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Auftragnehmers gestattet.
7. Mietoptionen
7.1. Speditionsversand
7.2. Selbstabholung
7.3. Lieferservice
7.4. Lieferservice mit Auf- und Abbau*
7.5. Lieferservice mit Auf- und Abbau*, Betreuung und Versicherung
8. Haftung, Betriebsgefahr, Versicherung
8.1. Schadensersatzansprüche uns gegenüber können nicht geltend gemacht werden wenn bedingt durch höhere Gewalt die Aktion nicht rechtzeitig beginnen o. durchgeführt werden können. Wenn Aktionsmodule während der Aktionszeit beschädigt werden und eine planmäßige Durchführung nicht mehr möglich ist. Die Fristen verlängern sich aber angemessen. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, sind Ansprüche des Mieters uns gegenüber, die über eine Erstattung der geleisteten Mietzahlung hinausgehen, ausgeschlossen.
Wir behalten uns vor, eine Aktion zu unter- bzw. abzubrechen, wenn die Betriebsvoraussetzungen nicht eingehalten werden oder die Gäste gegen die Sicherheitsregeln verstoßen. Sollten die Platzbedingungen nicht erfüllt und eine Durchführung der Aktion deshalb nicht möglich sein, trägt der Mieter die durch den Ausfall entstandenen Kosten. Die Kosten für die Anreise, Personal, Mietfahrzeug evtl. Hotel werden zu 100% berechnet. Die Ausfallkosten für die Aktion/Mietartikel werden zu 50% berechnen.
Sollten unsere aufblasbaren Module durch Regen nass geworden sein, erheben wir für die Trocknung eine Gebühr in Höhe von 30 € inkl. 19% MwSt. je Hüpfburg/Einheit.
8.2. Vermietung ohne Betreuung: Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die vom vermieteten Gegenstand ausgehende Betriebsgefahr und für eventuelle Schäden, die durch den Ausfall des Mietobjektes entstehen. Es sei denn, ein Schaden ist direkt durch grobe oder vorsätzliche Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht worden. Der Mieter haftet für anfallende Schäden vom Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme, bis zur Rückgabe der Mietsachen. Dazu zählen Schäden an dem Mietgegenstand sowie Folge- und Ausfallkosten.
Der Mieter ist selbst für etwaige Sicherheits- und Unfallschutzmassnahmen verantwortlich.
Alle Hüpfburgen / Aktionsgeräte müssen von Erwachsenen durchgehend beaufsichtigt werden. Die Witterungsverhältnisse sind von der Aufsichtsperson zu beobachten, um frühzeitig zu reagieren. Bei aufziehendem Gewitter oder aufziehendem frischem Wind muss aus aufblasbaren Modulen ab Windstärke 5 Bft unverzüglich die Luft abgelassen werden.
Bei starker Verschmutzung der Module (Sand, Schotter, Rasenschnitt o.ä.) werden Reinigungskosten in Höhe von mind. 50 €/Einheit inkl. MwSt. erhoben.
Bei Schadenfall durch unsachgemäßer Behandlung des Aktionsgerätes entstandene Reparaturkosten werden nach Schadensfall berechnet.
Beschädigungen an Mietobjekten sind sofort bei Feststellung zu melden.
Beim nicht einhalten des Rückgabetermins werden weitere Mietkosten berechnet.
8.3. Vermietung mit Betreuung: Alle vom Vermieter beaufsichtigten Aktionen sind Haftpflicht versichert. Jedoch nicht in den Pausen wenn Sie durch firmenfremdes Personal beaufsichtigt werden. Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden 5.000.000 “, für Vermögensschäden 250.000
Fa. Joymondo übernimmt die Aufsicht des Spielbetriebes durch instruiertes Personal. Hierbei übernehmen wir jedoch keine Aufsichtsverpflichtung i.S.v. § 832 BGB. Eine Haftung für Schäden, die Personen im Rahmen des Spielbetriebes einem Dritten widerrechtlich zufügen, ist ausgeschlossen.
Auf Seiten des Vertragspartners oder Dritten bestehende Aufsichtspflichten werden nicht auf uns übertragen. Bei mehrtägigen Einsätzen, außerhalb der Veranstaltungszeiten trägt der Auftraggeber die Haftung für Schäden an den Mietartikel.
9. Rücktritt vom Vertrag
10. Umbuchungen
Wünscht der Auftragnehmer nach ergangener Auftragsbestätigung eine Änderung des Buchungszeitraums, werden wir versuchen dem Gerecht zu werden. Sollte kein anderer Termin machbar sein, greift §9 .
11. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Veranstaltungsende unabhängig vom Rechnungsdatum auf unser Konto, Deutsche Bank, IBAN DE39250700240443964200 BIC / SWIFT-Code DEUTDEDBHAN zu überweisen. Ausnahmen von dieser Praxis sind schriftlich zu fixieren (Die letztendlichen Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte der Auftragsbestätigung).
Bei Privatpersonen hat der Auftraggeber 100% des Auftragswerts bis zu 8 Werktage vor Beginn der Durchführung auf unser Konto zu überweisen oder bei der Abholung in bar zu zahlen. Ausnahmen von dieser Praxis sind schriftlich zu fixieren (Die letztendlichen Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte der Auftragsbestätigung).
Im Falle des Zahlungsverzugs steht uns ein Anspruch auf Verzugszinsen zu.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz des Auftragnehmers.
13. Salvatorische Klausel
Sollte einer oder mehrere Punkte des Vertrages nichtig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Punkte oder gar des gesamten Vertrages zur Folge. Gerichtstand für etwaige Streitigkeiten ist Hannover.
Neuigkeiten | Events | Angebote
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Öffnungszeiten
Mo.-Fr. 9:00 – 18.00 Uhr
Abholungen und Rückgaben sind nach vorheriger Absprache auch vor und nach den Öffnungszeiten und am Wochenende möglich.
Göttinger Chaussee 12-14
Halle Q 8
30453 Hannover
Nützliche Infos
Rechtliches